{"id":2819,"date":"2021-04-13T12:48:02","date_gmt":"2021-04-13T10:48:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brunoviaggi.it\/condizioni\/"},"modified":"2021-04-19T17:16:36","modified_gmt":"2021-04-19T15:16:36","slug":"bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.brunoviaggi.it\/de\/bedingungen\/","title":{"rendered":"Bedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2819\" class=\"elementor elementor-2819 elementor-2264\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-60486e88 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"60486e88\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3cbc4211 ot-flex-column-vertical\" data-id=\"3cbc4211\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-72af01fd elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"72af01fd\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h5 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Bedingungen<\/h5>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1854111a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1854111a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>DEFINITION DES BEGRIFFES REISEPAKET (Gesamtheit von Reiseleistungen):<\/b><br \/>Der Begriff findet gem\u00e4\u00df Artikel 2 Nr.1 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111 vom 17.3.95 zur Durchsetzung der EWG-Richtlinie 90\/314\/EWG Anwendung. Angebote von Reisepaketen gelten f\u00fcr die An- und Abreise, den Aufenthalt und die Passagen &#8222;alles inklusive&#8220;, die aus der im Vorfeld bestimmten Kombination von mindestens zwei der folgend aufgelisteten Elemente hervorgehen und die zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und f\u00fcr einen Zeitraum von \u00fcber 24 Stunden oder aber einen mindestens eine \u00fcbernachtung umfassenden Zeitraum gelten: A) Bef\u00f6rderung, b) Unterkunft, c) Reiseleistungen, die nicht Teil der Leistungen von Bef\u00f6rderung oder Unterkunft sind &#8230;&#8230; die einen wichtigen Bestandteil des &#8222;Reisepakets&#8220; bilden.<\/p><p><b>ANWENDUNGSBEREICH:<\/b><br \/>Der Vertrag ist \u00fcber die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hinaus auch durch die in der dem Verbraucher \u00fcbermittelten Reisedokumentation angegebenen Bestimmungen geregelt. Dieser Vertrag, der zum Gegenstand eine im Inland oder aber auch im Ausland zu erbringende Leistung hat, wird \u00fcberdies durch das Zustimmungs- und Durchf\u00fchrungsgesetz Nr. 1084 vom 27\/12\/1977 des Internationalen Abkommens \u00fcber Reisevertr\u00e4ge (CCV), unterzeichnet in Br\u00fcssel am 23.4.1970, sowie von der oben genannten italienischen Rechtsverordnung Nr. 111\/95 geregelt.<\/p><p><b>RESERVIERUNGEN:<\/b><br \/>Die Reservierungsanfrage ist mit dem daf\u00fcr vorgesehenen Formblatt zu stellen, jedes Feld ist auszuf\u00fcllen und die Anfrage ist vom Verbraucher zu unterschreiben. Die Annahme der Reservierungen erfolgt in Abh\u00e4ngigkeit von der Verf\u00fcgbarkeit der Pl\u00e4tze und gilt erst mit dem darauf folgenden Vertragsabschluss durch die schriftliche Best\u00e4tigung des Reiseveranstalters als vollst\u00e4ndig erfolgt. Der als Verk\u00e4ufer fungierende Reiseanbieter, der im Besitz einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lizenz ist, kann dem Verbraucher nur dann eine Kopie des Vertrages gem\u00e4\u00df Artikel 6 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111\/95 ausstellen, wenn er schon im Besitz der im vorangegangenen Abschnitt genannten Best\u00e4tigung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das als Verk\u00e4ufer fungierende Reiseb\u00fcro gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter juristisch eher als Vermittler gem\u00e4\u00df Art. 1.3 CCV, denn als Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df ex Artikel 4 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111\/95 zu verstehen ist, indem er Rechte und Pflichten ausschlie\u00dflich als durch den auftraggebenden Verbraucher Beauftragter erwirbt. Die Angaben hinsichtlich des Reisepakets, die weder in den Vertragsunterlagen noch in den Brosch\u00fcren oder in anderen Kommunikationsmitteln genannt sind, werden vom Reiseveranstalter in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pflichterf\u00fcllung gem\u00e4\u00df italienischer Rechtsverordnung Nr. 111\/95 auf seine Kosten in angemessenem Zeitraum vor Reiseantritt geliefert.<\/p><p><b>ZAHLUNGEN:<\/b><br \/>Die H\u00f6he der f\u00fcr eine Reservierung notwendigen zu \u00fcberweisenden Anzahlung betr\u00e4gt 30% des Reisepreises. Der Restbetrag ist mindestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Der ausbleibende Eingang der oben genannten Zahlungen beim Reiseveranstalter zu den festgelegten Terminen erf\u00fcllt ausdr\u00fccklich die Klausel der Aufl\u00f6sung des Vertrages, durch die der Anspruch erlischt, ausgenommen der Schadensersatz f\u00fcr weitere, vom Reiseveranstalter erlittene Sch\u00e4den.<\/p><p><b>\u00c4NDERUNGEN DES REISEPAKETS:<\/b><br \/>Die im Vertrag genannten Preise k\u00f6nnen bis 20 Tage vor dem f\u00fcr die Abreise bestimmten Datum ge\u00e4ndert werden und nur infolge von Erh\u00f6hungen: der Bef\u00f6rderungskosten, inklusive der Treibstoffkosten; der Geb\u00fchren und Steuern f\u00fcr einige Arten von Reiseleistungen wie Steuern, Lande- und Verlade- und Entladegeb\u00fchren von H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen; von Wechselkursen, die im Reisepaket Anwendung finden. F\u00fcr diese \u00e4nderungen wird auf die an dem Tage der Programmver\u00f6ffentlichung g\u00fcltigen und dort genannten Wechselkurse und Leistungsgeb\u00fchren hingewiesen. Sollte der Reiseveranstalter vor Reiseantritt gezwungen sein, ein Vertragselement in bedeutender Weise zu \u00e4ndern, inklusive des Reisepreises, so ist er gehalten, den Verbraucher davon schnellstm\u00f6glich in Kenntnis zu setzen. Als bedeutend wird eine Preiserh\u00f6hung von \u00fcber 10% des Reisepreises angesehen oder jedwede Abweichung von gestaltbaren wie grunds\u00e4tzlichen Elementen zum Zwecke der Nutzung des als Gesamtheit angesehenen Reisepakets. Der Verbraucher, der eine \u00e4nderungsmitteilung \u00fcber ein grunds\u00e4tzliches Vertragselement oder \u00fcber eine mehr als 10% betragende Preis\u00e4nderung erh\u00e4lt, hat die M\u00f6glichkeit ohne Nennung eines Grundes vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die \u00e4nderung anzunehmen, die mit der genauen Beschreibung der \u00e4nderungen und den dadurch bedingten Auswirkungen auf den Preis Bestandteil des Vertrages wird. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter oder dem Verk\u00e4ufer seine Entscheidung innerhalb von zwei Werktagen nach Kenntnisnahme der \u00e4nderung mitzuteilen, die sonst als angenommen gilt. Kann der Reiseveranstalter nach Beginn der Reise zu irgendeinem Zeitpunkt eine grundlegende im Vertrag vorgesehene Leistung nicht erf\u00fcllen, so muss dieser Alternativl\u00f6sungen bereithalten, ohne daf\u00fcr Preiszuschl\u00e4ge vom Verbraucher zu verlangen und, wenn die Ersatzleistungen gegen\u00fcber den vorhergesehenen minderwertiger sind, den Schaden in an die Differenz angemessene Weise ersetzen. In dem Moment, in dem eine Alternativl\u00f6sung nicht m\u00f6glich ist oder die von dem Reiseveranstalter vorgesehene L\u00f6sung vom Verbraucher aus ernsthaften, zu rechtfertigenden und nachweisbaren Gr\u00fcnden abgewiesen wird, liefert der Reiseveranstalter ohne Mehrpreis nur dann ein dem urspr\u00fcnglich vorgesehenen, gleichwertiges Transportmittel zur R\u00fcckkehr an den Herkunftsort oder an einen anderen eventuell vereinbarten Ort, wenn diese Ma\u00dfnahme objektiv besehen unabdingbar ist. Zu \u00e4nderungen durch den Verbraucher von schon best\u00e4tigten Buchungen ist der Reiseveranstalter nur dann verpflichtet, wenn diese im Rahmen der M\u00f6glichkeiten erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. In jedem Fall gehen die durch einen \u00e4nderungsantrag zus\u00e4tzlich verursachten Kosten zu Lasten des Verbrauchers.<\/p><p><b>R\u00dcCKTRITT DES VERBRAUCHERS:<\/b><br \/>Der Verbraucher kann nur dann von dem Vertrag ohne Nennung eines Grundes zur\u00fccktreten, wenn ihm die \u00e4nderung eines grundlegenden Vertragselements gem\u00e4\u00df vorangegangenem Artikel 5, Absatz 3 mitgeteilt wird. Nimmt er den R\u00fccktritt in diesem Fall wahr, hat er alternativ das Recht, ein anderes Reisepaket in Anspruch zu nehmen oder den bezahlten Betrag schon bei R\u00fccktritt r\u00fcckerstattet zu bekommen. Das Reisepaket, f\u00fcr das sich der Verbraucher entscheidet, darf nicht minderwertiger sein als das urspr\u00fcnglich vorgesehene. Sind der Reiseveranstalter oder der Verk\u00e4ufer nicht in der Lage, ein gleich- oder h\u00f6herwertiges Reisepaket anzubieten, hat der Verbraucher das Recht, den Differenzbetrag erstattet zu bekommen. Dem Verbraucher, der aus anderen als den in den voran beschriebenen Abs\u00e4tzen genannten Gr\u00fcnden des hier vorliegenden Artikels vom Reisevertrag zur\u00fccktritt, werden &#8211; soweit vorgesehen &#8211; die Anmeldegeb\u00fchr sowie R\u00fccktrittsgeb\u00fchren berechnet, die nicht h\u00f6her sein d\u00fcrfen, als sie aus dem Katalog, der Brosch\u00fcre oder anderen Medien hervorgehen. Bei Reisegruppen werden die oben genannten Betr\u00e4ge Zug um Zug mit Unterzeichnung des Vertrages ausgeglichen.<\/p><p><b>VERZICHT:<\/b><br \/>Im Falle eines R\u00fccktritts vom Reisevertrag ist der Reisende verpflichtet, neben dem Kontingent der praktischen Er\u00f6ffnung und der Annullierungsstrafe f\u00fcr die Reise, sind wie folgt zu bezahlen:<br \/>30% des Gesamtbetrages ab dem Tag der schriftlichen Best\u00e4tigung von Bruno Viaggi e Turismo bis zu 31 Tage vor Beginn des Aufenthalts<br \/>50% des Gesamtbetrags von 31 bis 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts<br \/>75% des Gesamtbetrags von 15 bis 10 Tage vor Beginn des Aufenthalts<br \/>100% des Gesamtbetrages wenn noch kurzfristiger annulliert wird.<br \/>Das letztere gilt auch dann, wenn der Kunde den bereits begonnenen Urlaub unterbricht.<\/p><p><b>\u00dcBERTRAGBARKEIT:<\/b><br \/>Der Verbraucher kann die Reise nur dann einer anderen Person \u00fcbertragen, wenn: der Reiseveranstalter innerhalb von 4 Werktagen vor dem festgesetzten Abreisedatum davon schriftlich informiert wurde und die Daten der statt des urspr\u00fcnglichen Verbrauchers reisenden Person \u00fcbermittelt wurden; wenn keine Hindernisse bez\u00fcglich des Ausweises, von Visa, Gesundheitszeugnissen, der Unterkunft, der Transportmittel oder andere die Durchf\u00fchrung der Reise gef\u00e4hrdende Gr\u00fcnde durch die Person, die den Verbraucher vertritt, auftreten; wenn die f\u00fcr den Verbraucher reisende Person dem Reiseveranstalter alle Kosten erstattet, die f\u00fcr die \u00fcbertragung erforderlich sind, und zwar in der H\u00f6he, wie sie in der R\u00fccktrittsmitteilung aufgelistet sind. Der zur\u00fcckgetretene Verbraucher ist in jedem Fall gehalten, die Anmeldegeb\u00fchr, soweit vorgesehen, zu bezahlen. \u00fcberdies haftet die Ersatzperson zusammen mit dem r\u00fcckgetretenen Verbraucher gesamtschuldnerisch f\u00fcr die Zahlung des Restbetrages sowie f\u00fcr die Geb\u00fchren gem\u00e4\u00df c) des vorliegenden Artikels.<\/p><p><b>K\u00dcNDIGUNG DER REISELEISTUNG:<\/b><br \/>Die Reiseteilnehmer m\u00fcssen jeweils im Besitz ihres Ausweises oder eines anderen, in allen die Reise betreffenden L\u00e4ndern g\u00fcltigen Dokumentes sein sowie der Aufenthaltsvisa und Transitvisa und der eventuell gefragten Gesundheitszeugnisse. Die Reisenden sollten sich an die Beachtung der normalen Sorgfalts- und Vorsichtregeln halten, an alle von dem Reiseveranstalter \u00fcbermittelten Informationen sowie an die Gesch\u00e4ftsbedingungen und die verwaltungsrechtlichen oder gesetzgebenden Vorschriften des Reisepakets. Die Teilnehmer sind gehalten, jedweden Schaden zu ersetzen, den der Reiseveranstalter durch ihre Nichtbeachtung oder Nichterf\u00fcllung der vorgenannten Pflichten erleidet. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter alle Dokumente, Informationen und die sich in seinem Besitz befindlichen Bestandteile, die dem Reiseveranstalter zur Aus\u00fcbung des \u00fcbernommenen Anspruchs gegen\u00fcber f\u00fcr den Schaden haftenden Dritten n\u00fctzlich sind. Der Verbraucher haftet \u00fcberdies f\u00fcr den gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter durch den Anspruchs\u00fcbergang erbrachten Nachteil. Weiterhin teilt der Verbraucher dem Reiseveranstalter mit der Reservierung alle gew\u00fcnschten Einzelheiten, die eventuell bestimmte Vereinbarungen \u00fcber die Reisemodalit\u00e4ten erfordern, schriftlich mit, immer unter der Voraussetzung, dass die Umsetzung dieser auch m\u00f6glich ist.<\/p><p><b>KATEGORIEN DER UNTERK\u00dcNFTE:<\/b><br \/>Da es keine offizielle und durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der EWG-Mitgliedsstaaten anerkannte Kategorisierung gibt, die diese Leistungen betrifft, ist die Klassifizierung der Unterk\u00fcnfte in Pensionen und Hotels von dem Reiseveranstalter aufgrund der eigenen qualitativen Bewertungskriterien festgelegt.<\/p><p><b>HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS:<\/b><br \/>Der Reiseveranstalter haftet f\u00fcr den vom Verbraucher aufgrund teilweiser oder gesamter Nichterf\u00fcllung von vertraglich verpflichtenden Leistungen erlittenen Schaden, sei es, dass diese direkt durch den Reiseveranstalter oder durch dritte Leistungstr\u00e4ger verursacht werden, (wenn nicht zu erbringen ist, dass der Schaden durch den Verbraucher verursacht ist, einschlie\u00dflich eigenst\u00e4ndiger, den Ablauf der Reiseleistung betreffenden Handlungen durch den Verbraucher), oder von Seiten einer Partei, die nicht vertraglich f\u00fcr die Leistungserbringung vorgesehen ist, durch h\u00f6here Gewalt oder gar durch Umst\u00e4nde, die der Reiseveranstalter unter Einbehalt der beruflichen Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen oder l\u00f6sen konnte.<\/p><p><b>SCHADENSERSATZBEGRENZUNG:<\/b><br \/>Der von dem Reiseveranstalter zu leistende Schadensersatz kann in keinem Fall h\u00f6her sein als die durch die internationalen Abkommen vorgesehene Schadenszulage bez\u00fcglich der Leistungen, deren Nichterf\u00fcllung die Haftung f\u00fcr vertragliche wie f\u00fcr au\u00dfervertragliche Leistungen bestimmt. Bei den internationalen Abkommen handelt es sich im Einzelnen um das Warschauer Abkommen von 1929 \u00fcber die Vereinheitlichung von Regeln \u00fcber die Bef\u00f6rderung im internationalen Flugverkehr in der 1955 in Den Haag ge\u00e4nderten Fassung; das Berner Abkommen (CIV) \u00fcber den Eisenbahn-Personen- und Gep\u00e4ckverkehr; das Pariser Abkommen von 1962 \u00fcber die Haftung der Hoteliers in der Fassung gem\u00e4\u00df Artikel 1783 ff. des italienischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches; das Br\u00fcsseler Abkommen von 1970 (CCV) \u00fcber die Haftung der Reiseveranstalter. In jedem Fall kann die Schadensersatzbegrenzung f\u00fcr nicht personenbezogene Sch\u00e4den nicht den Betrag von &#8222;5.000 Franken Feinunze Gold f\u00fcr jedweden anderen Schaden&#8220;, vorgesehen durch Artikel 13 Nr. 2 CCV, \u00fcberschreiten. Im Falle, dass der urspr\u00fcngliche Gesetzestext der vorgenannten Abkommen eine Ab\u00e4nderung erfahren sollte oder neue internationale Abkommen bez\u00fcglich der im Reisepaket genannten Leistungen in Kraft treten sollten, werden die Schadensersatzbegrenzungen angewandt, die aus den einheitlichen Rechtsquellen hervorgehen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gelten.<\/p><p><b>SORGFALTSPFLICHT:<\/b><br \/>Der Reiseveranstalter ist gehalten, dem Verbraucher gegen\u00fcber die aus seiner beruflichen Sorgfaltspflicht resultierenden Leistungen zu erbringen, die ausschlie\u00dflich die ihm obliegenden Pflichten betreffen, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften hervorgehen. Der Reiseveranstalter haftet gegen\u00fcber dem Verbraucher nicht f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung von Pflichten seitens des Verk\u00e4ufers.<\/p><p><b>REKLAMATIONEN UND ANZEIGEN:<\/b><br \/>Der Verbraucher ist zur Vermeidung der Rechtsverwirkung gehalten, dem Reiseveranstalter schriftlich in Beschwerdeform alle Abweichungen und M\u00e4ngel des Reisepakets sowie die Nichterf\u00fcllung von Leistungen hinsichtlicht der Organisation oder Durchf\u00fchrung durch den Veranstalter bei deren Auftreten oder, wenn nicht sofort erkennbar, innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der vorgesehenen Ankunft am Herkunftsort mitzuteilen. Wenn die Beschwerden am Erf\u00fcllungsort der zu erbringenden Leistungen vorgelegt werden, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, seine Unterst\u00fctzung aus vorhergehendem Artikel 13 zu leisten mit dem Ziel, eine ad\u00e4quate und sofortige L\u00f6sung zu finden. Gleichzeitig muss der Reiseveranstalter Sorge tragen &#8211; auch im Falle einer Beschwerde zum Leistungsende -, indem er in jedem Fall eine unverz\u00fcgliche Beantwortung der Anfragen des Verbrauchers gew\u00e4hrleistet.<\/p><p><b>REISEKOSTENR\u00dcCKTRITTSVERSICHERUNG\/R\u00dcCKF\u00dcHRUNGSKOSTEN:<\/b><br \/>Wenn nicht ausdr\u00fccklich im Preis enthalten, ist es vor Reiseantritt m\u00f6glich und auch ratsam, bei dem Reiseveranstalter oder dem Verk\u00e4ufer gesonderte Versicherungen f\u00fcr die Kosten durch Reiser\u00fccktritt, Unfall und Reisegep\u00e4ckverlust abzuschlie\u00dfen sowie einen Hilfeleistungsvertrag, der die R\u00fcckf\u00fchrungskosten im Unfall- und Krankheitsfall deckt.<\/p><p><b>GARANTIE-FONDS:<\/b><br \/>Vom Vorsitz des italienischen Ministerrats ist ein nationaler Garantie-Fond eingerichtet worden, an den sich der Verbraucher gem\u00e4\u00df Artikel 21 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111\/95 wenden kann, wenn Insolvenz oder Konkurs seitens des Verk\u00e4ufers oder des Reiseveranstalter vorliegen, der bei folgenden Forderungen Schutz gew\u00e4hrt: R\u00fcckerstattung des eingezahlten Betrages; R\u00fcckkehr in die Heimat bei Auslandsreise. Der Fonds ist \u00fcberdies gehalten, im Falle der Notsituation einer Zwangsr\u00fcckkehr von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten sofortige wirtschaftliche Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren, unabh\u00e4ngig davon, ob das Handeln des Reiseveranstalters als schuldhaft zu erkl\u00e4ren ist oder nicht. Die Bedingungen eines Eingreifens seitens des Fonds sind per Dekret des Pr\u00e4sidenten des italienischen Ministerrats gem\u00e4\u00df Artikel 21 Nr. 5 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111\/95 und durch die Gesch\u00e4fts- und Betriebsbedingungen (italienische Gesetzesverordnung Nr. 349 vom 23.07.99) festgelegt.<\/p><p><b>VERSICHERUNGSSCHUTZ:<\/b><br \/>Die Gesellschaft des Reiseveranstalters ist durch einen Haftpflicht-Versicherungsschein Nr. 3487200019960 der italienischen Gesellschaft &#8222;Compagnia Zurigo Assicurazioni S.p.A.&#8220; zur Deckung der Risiken, die durch die am Reise- und Urlaubsprogramm teilnehmenden Personen verursacht werden, versichert sowie zur Gew\u00e4hrleistung der pr\u00e4zisen Pflichterf\u00fcllung gegen\u00fcber dem Nutzer der Reiseleistungen, unter Beachtung der f\u00fcr diese F\u00e4lle vorgesehenen Vorschriften des Internationalen Abkommens \u00fcber Reisevertr\u00e4ge (CCV), Gesetz Nr. 1084 vom 27\/12\/77 sowie der EWG-Richtlinie 90\/314\/EWG vom 13\/06\/90, die die Reisen &#8222;alles inklusive&#8220; betreffen und gem\u00e4\u00df der Vorschriften des italienischen Regionalgesetzes der Toskana Nr. 16 vom 08\/02\/94 Artikel 13. Die pers\u00f6nliche Haftpflichtgarantie wird in den folgenden H\u00f6chstgrenzen bis zu einem Gesamtaufkommen aus Kapital, Zinsen und Ausgaben geleistet: Euro 1.550.000 f\u00fcr jeden Schadensfall mit einem H\u00f6chstwert von Euro 516.457 f\u00fcr jeden Todesfall oder Personenschaden, unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Berechtigten; mit einer Schadensgrenze von Euro 516.456 f\u00fcr Sachsch\u00e4den und Sch\u00e4den an Haustieren, auch wenn sie mehreren Personen geh\u00f6ren.<\/p><p><b>GERICHTSSTAND &#8211; SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL:<\/b><br \/>F\u00fcr jeden Rechtsstreit aus dem vorliegenden Reisevertrag ist ausschlie\u00dflich der Gerichtsstand zust\u00e4ndig, an dem sich der Rechts- oder Verwaltungssitz des Reiseveranstalters befindet. Mit gemeinsamer \u00fcbereinkunft kann aber auch bestimmt sein, dass die Rechtsstreitigkeiten aus Anwendung, Interpretation und Ausf\u00fchrung des Reisevertrages der Entscheidung eines Schiedsgerichts zugewiesen sind, das aus beiden Parteien des Rechtsstreits und einer weiteren, von den schon bezeichneten Schiedsrichtern zum Vorsitzenden gew\u00e4hlten Person, oder bei Fehlen dieser Person, dem Vorsitzenden des Gerichts, an dem der Rechtssitz des Reiseveranstalters ist, besteht. Das Schiedsgericht mit Sitz an Rechts- oder Verwaltungssitz des Reiseveranstalters entscheidet vorschriftsm\u00e4\u00dfig und gesetzeskonform nach vorangegangenem G\u00fcteversuch.<\/p><p><b>ADDENDA ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF EINZELNER REISELEISTUNGEN<\/b><br \/>a) GESETZLICHE VORSCHRIFTEN: Die Vertr\u00e4ge, die zum Gegenstand nur das Angebot von Transport, Unterbringung oder einer jeden anderen einzelnen Reiseleistung haben, und die nicht als Kaufgesch\u00e4ft einer organisierten Reise oder eines Reisepakets zu verstehen sind, sind durch die folgenden Vorschriften des CCV geregelt: Artikel 1, Nr. 3 und Nr. 6 ; Artikel 17 bis 23 ; Artikel 24 bis 31, soweit es die von den vertraglich vorgesehenen abweichenden Bestimmungen betrifft.<br \/>b) VERTRAGSBEDINGUNGEN: Bei diesen Vertr\u00e4gen finden gleichfalls die folgenden allgemeinen Klauseln des Kaufvertrages oben beschriebener Reisepakete Anwendung: Artikel 3 Absatz 1; Artikel 4 ; Artikel 7; Artikel 9 Absatz 1; Artikel 15; Artikel 17. Die Anwendung besagter Klauseln bestimmt nicht absolut die Gestaltung der entsprechenden Vertr\u00e4ge als Reisevertrag oder Vertrag eines organisierten Aufenthalts oder eines Reisepakets. Die Terminologie der zitierten Klauseln ist hinsichtlich des Vertrags eines Reisepaketes (Reiseveranstalter, Reise &#8230;) vielmehr mit Bezug auf die entsprechenden Elemente des Kaufvertrags der einzelnen Reiseleistungen (Verk\u00e4ufer, Urlaubsort, etc.) zu verstehen.<br \/>c) R\u00dcCKTRITT DES VERBRAUCHERS: Dem Verbraucher, der vom Vertrag aus Gr\u00fcnden zur\u00fccktritt, f\u00fcr die nicht der Verk\u00e4ufer schuldet, wird der durch Artikel 7 vorgesehene Betrag zur Last gelegt.<\/p><p>Organisation: Agenzia Bruno Viaggi e Turismo di Magi Fabio, Corso di Procchio, 3 &#8211; 57030 Procchio (Marciana) &#8211; LI.<\/p><p>* Der Vertrag unterliegt, trotz jedweder gegens\u00e4tzlichen Klausel, den Vorschriften des Abkommens von Artikel 3 des italienischen Regionalgesetztes der Toskana Nr. 16\/94 (C.C.V.) und der EWG-Richtlinie 90\/314\/EWG \u00fcber Reisen, Urlaube und Reisen &#8222;alles inklusive&#8220;.<\/p><p>VERMIETUNG VON PRIVATEN APPARTEMENTS<\/p><p>ANHANG ZUM KAUFVERTRAG VON REISEPAKETEN\/REISELEISTUNGEN<\/p><p>MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN IM FREMDENVERKEHR (Artikel 1, Absatz 2, Satz c) Italienisches Gesetz Nr. 431 vom 9. Dezember 1998<\/p><p>Die unterzeichnende Agentur &#8222;Agenzia Bruno Viaggi&#8220;, vertreten durch Herrn Fabio MAgi, im Folgenden &#8222;Vermieter&#8220; genannt, nach Beauftragung durch den Besitzer, die Immobilie zur Vermietung anzubieten, deren Standort und Merkmale im Kaufvertrag des Reisepaketes\/der Reiseleistung beschrieben sind und die fundamentale Bestandteile des Vertrages bilden, vermietet dem Vertragspartner (im Folgenden &#8222;Mieter&#8220; genannt), der f\u00fcr sich oder seine Rechtsnehmer den Vertrag annimmt, die Immobilieneinheit. Die Vermietung ist durch die folgenden Vertragsbestimmungen geregelt:<br \/>1) Der Vertrag ist f\u00fcr den genannten Zeitraum abgeschlossen, der ab Vertragsschluss bis zu vereinbartem Vertragsende gilt; eine sonstige ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigung des Vertrages ist nicht erforderlich.<br \/>2) Die Immobilie darf ausschlie\u00dflich zur Nutzung der privatrechtlichen Bewohnung bestimmt sein und nur zu Zwecken des Fremdenverkehrs genutzt werden, wie oben eingehend beschrieben.<br \/>3) Der Mieter kann die Immobilieneinheit nicht untervermieten oder verleihen, weder als Ganzes noch teilweise. Als Rechtsfolge erfolgt die Aufl\u00f6sung des Vertrages.<br \/>4) Der Mietzins wird bestimmt nach Kenntnisnahme beider Parteien des beschriebenen und bekannten objektiven Zustands der Immobilie und ihres Standortes.<br \/>5) Zahlung: Die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrag erfolgen innerhalb der im Kaufvertrag des Reisepaketes\/der Reiseleistung festgelegten Fristen.<br \/>6) Der Mieter muss dem Vermieter, seinem Verwalter sowie seinen Beauftragten den Zutritt zur Immobileneinheit gew\u00e4hren, wenn ihm eine hinreichende Begr\u00fcndung erbracht wurde.<br \/>7) Der Mieter erkl\u00e4rt, die Immobilie mit allen Rechtswirkungen mit der Schl\u00fcssel\u00fcbergabe in Empfang zu nehmen und sich von diesem Moment an als Aufsichtsperson der Immobilie zu verstehen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Immobilieneinheit in dem Zustand, in dem er sie empfangen hat &#8211; abgesehen von der Gebrauchsabnutzung &#8211; zu \u00fcbergeben, die Rechtsfolge ist die Schadensersatzleistung. Der Mieter verpflichtet sich zur Beachtung der &#8211; wenn existenten &#8211; Regeln der Hausordnung, deren Kenntnisnahme er erkl\u00e4rt, wie auch der Beschl\u00fcsse der Hausverwaltung. In jedem Fall ist es dem Mieter untersagt, Handlungen zu begehen und Verhaltensweisen walten zu lassen, die die anderen Bewohner des Geb\u00e4udes bel\u00e4stigen k\u00f6nnten.<br \/>8) Der Mieter darf an den gemieteten R\u00e4umen und an ihrem Zweck oder den vorhandenen Einrichtungen keine \u00e4nderungen, Erneuerungen, Ausbesserungen oder Anbauten vornehmen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Hinsichtlich der eventuell erfolgten Ausbesserungen und Anbauten, die vom Vermieter geduldet wurden, hat der Vermieter die Berechtigung, diese zu behalten, ohne verpflichtet zu sein, eine Entsch\u00e4digung zu entrichten oder eine Verg\u00fctung zu zahlen, auf die der Mieter ausdr\u00fccklich von vornherein verzichtet. Im gegenteiligen Fall ist der Mieter nur aufgrund der Anfrage durch den Vermieter verpflichtet, auch in der Zeit der Vermietung den urspr\u00fcnglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen.<br \/>9) Der Mieter entbindet den Vermieter ausdr\u00fccklich von jedweder Haftung f\u00fcr ihm durch Beauftragte des Vermieters verursachte unmittelbare oder Folgesch\u00e4den sowie f\u00fcr nicht schuldhafte Betriebsst\u00f6rungen.<br \/>10) Zur Gew\u00e4hrleistung der Verpflichtungen, die mit dem Mietvertrag \u00fcbernommen werden, inklusive der R\u00fcckgabe der Immobilie zum Vertragsende, zahlt der Mieter dem Vermieter einen nicht anrechenbaren Kautionsbetrag auf ein zinsenfreies Mietkonto. Das genannte Kautionsdepot wird zum Mietende nach Pr\u00fcfung des Zustandes der Immobilieneinheit und unter Beachtung jeder vertraglichen Verpflichtung zur\u00fcckerstattet.<br \/>11) Der Mietzins schlie\u00dft den Verbrauch von Wasser, Licht und Gas ein.<br \/>12) Die Immobilie steht dem Mieter ab 16.00 Uhr am Tage des Mietbeginns bis um 09.30 am Tage des Mietendes zur Verf\u00fcgung.<br \/>13) Die Geb\u00fchrenauslagen f\u00fcr den Vertrag und f\u00fcr die folgenden Zahlungsbest\u00e4tigungen fallen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter sorgt f\u00fcr die Registrierung des Vertrages, soweit diese erforderlich ist (ab einer Dauer von \u00fcber einem Monat) und fordert vom Mieter den ihm zustehenden 50% betragenden Anteil der Geb\u00fchr.<br \/>14) F\u00fcr alle Rechtswirkungen aus dem Vertrag, einschlie\u00dflich der Zustellung der aus dem Reisevertrag hervorgehenden Unterlagen, und zum Zwecke der Zust\u00e4ndigkeit zu beurteilen, w\u00e4hlt der Mieter seinen vor\u00fcbergehenden Wohnsitz in den von ihm gemieteten R\u00e4umlichkeiten und, wenn er diese nicht mehr besetzt oder innehat, im Sekretariat der Gemeinde, in der sich die gemietete Immobilie befindet.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bedingungen DEFINITION DES BEGRIFFES REISEPAKET (Gesamtheit von Reiseleistungen):Der Begriff findet gem\u00e4\u00df Artikel 2 Nr.1 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 111 vom 17.3.95 zur Durchsetzung der EWG-Richtlinie 90\/314\/EWG Anwendung. 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